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Was hat Tantra mit dem Prostitutiertenschutzgesetz zu tun?

 

Tantra ist ein weites Feld. Im Leben eines tantrischen Menschen gibt es nahezu keinen Bereich, der nicht durch seine bewusste Haltung beeinflusst ist. Wie weit beeinflusst aber der Gesetzgeber mein Sein als Tantriker?

Das ProstitutionsGesetz (ProstG) trat 2002 in Kraft und wurde 2017 durch das ProstitutiertenSchutzGesetz (ProstSchG) abgelöst. Mit dem ProstSchG wurde und wird Tantramassage erstmals der Prostitution, also im Umkehrschluss der Sexarbeit, zugerechnet. Das hatte einen Aufschrei in der Tantramassage-Szene zur Folge. In meiner Ausbildung zum Sexological Bodyworker (sexualwissenschaftliche Körperarbeit nach Joseph Kramer) wurde ich explizit darauf hingewiesen, dass durch meine Arbeit sämtliche Umstände erfüllt sind, die die Bezeichnung Prostitution rechtfertigen: Wir berühren Genitalien gegen Bezahlung!

Damit keine Verwirrung entsteht: Wir befinden uns hier nicht im privaten Terrain. Das ProstSchG hat keine Auswirkung auf mein privates tantrisches So-Sein. Das war auch nie die Absicht der Gesetzgebung.

Dagegen bin ich als gewerblicher Tantramasseur gezwungen, mich mit den Gegebenheiten dieses Gesetzes auseinander zu setzen. Da gibt es zunächst die einleitende Anmeldung beim Ordnungsamt mit vorausgehender Gesundheitsberatung durch das Gesundheitsamt. In der Folge müssen jährliche Gesundheitsberatungen nachgewiesen werden, um alle zwei Jahre eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung zu erlangen. Das ist in erster Linie lästig und in zweiter Linie für mich als allein agierender Unternehmer belanglos. Ich kann meiner Arbeit als Tantramasseur und Sexological Bodyworker ungehindert und wie gewohnt nachgehen. Würde ich einen entsprechenden Massagebetrieb mit weiteren Tantramasseur_innen betreiben, sähe die Sache anders aus. Ein zu bewilligendes und dabei kostspieliges Betriebskonzept müsste her.

Einzig die Tatsache, dass das Ordnungsamt berechtigt ist, unangemeldet Kontrollen durchzuführen (also auch bei mir), ruft ein gewisses Unbehagen hervor. Vorgekommen sind diese seit meiner Anmeldung aber nicht. Dabei fällt mir ein, dass ich bislang noch nicht das vom Gesetzgeber geforderte Schild mit der Aufschrift „Kondompflicht!“ für alle Beteiligten gut lesbar angebracht habe. Ich frage mich die ganze Zeit, ob ich verpflichtet bin, bei einer Tantramassage ein Kondom zu tragen? Scherz beiseite, das Gesetz hat an dieser Stelle einige Lücken, mit denen ich recht gut leben kann.

Erschreckend ist die Tatsache, dass gewerblich tätige Tantramasseur_innen, in erster Linie Frauen, ihren Beruf aus Sorge vor Stigmatisierung beendet haben. Sogar ganze Massagebetriebe haben geschlossen. Wut, Ohnmachtsgefühle und Unwissenheit sind hier als Ursachen zu nennen. Die eine oder andere Sperrbezirksregelung wird ebenfalls ausschlaggebend gewesen sein. Wenn ich meinen Beruf aber aus der Sicht der Unterstützung und Weiterentwicklung menschlicher Potentiale betrachte, bleiben nur wenige Argumente gegen seine Ausübung. Verheerend ist die Entwicklung, dass ein großer Teil der abgesprungenen Personen und Betriebe nun im Verborgenen, also illegal, weiterarbeiten. Bei Entdeckung und Verfolgung durch Behörden ist eine Stigmatisierung wahrscheinlicher als im Fall der selbstbewussten und gesetzeskonformen Arbeit. Leider sind mir solche illegalen „Verhältnisse“ persönlich bekannt. Wie mir scheint, reden wir hier über ein weiter verbreitetes Phänomen, dem eine gewisse Sprengkraft innewohnt. Zudem entsteht so nach außen verstärkt der Eindruck, dass Tantramassagen doch etwas Schräges und sehr Unanständiges seien.

Wie wertvoll professionelle Sexarbeit ist, zeigt mir meine tägliche Arbeit. Menschen, die auf dem Weg sind, sich von belastenden Verhaltensmustern zu befreien, nutzen den sicheren Rahmen meiner Angebote. Sie erarbeiten sich die Möglichkeit, selbstbestimmter und bewusster durchs Leben zu gehen. Meine tantrische Haltung kommt mir und meinen Kund_innen zugute. An dieser Stelle hat Tantra etwas mit Sexarbeit zu tun. Es ist meine Haltung! Daran wird auch das bestehende ProstSchG nichts ändern.

 

Text: Ralf Buchty

Webseite: Sexological Bodywork NRW

Was hat Tantra mit dem Prostitutiertenschutzgesetz zu tun?

Ralf Buchty

Jahrgang 1959, Heilpraktiker für Psychotherapie mit den Schwerpunkten systemische Paar- und Sexualtherapie, Certified Sexological Bodyworker (IISB Zürich), Sexualpädagoge (isp Dortmund), seit 2008 Tantramasseur in eigener Praxis. 2014 Institutsgründung Sexological Bodywork NRW (Workshops, Seminare, Kurse).

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One thought on “Was hat Tantra mit dem Prostitutiertenschutzgesetz zu tun?

  • 22. November 2018 um 14:33
    Permalink

    Hallo Ralf
    Das hast du gut verständlich geschrieben und ich sehe es auch so, dass es auf die innere Haltung ankommt mit der ich eine Massage gebe.
    Lieben Gruß
    Susanne

    Antworten

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